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Praxisticker Nr. 556 BSG: Ehrenamt in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich beitragsfrei

Praxisticker Nr. 556 BSG: Ehrenamt in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich beitragsfrei

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Ehrenämter sind in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auch dann beitragsfrei, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek

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