Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines Hundegassiservices sind laut dem Finanzgericht Hessen nach § 35a Abs. 2 EStG als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt (FG Hessen, Urteil vom 01.02.2017 12 K 902/16; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig VI B 25/17).
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