Die Finanzgerichte beschäftigen sich aktuell wieder mit dem Thema Bauträger und der Erstattung der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer. Mittlerweile ist ein Aktenzeichen beim XI. Senat des BFH bekannt. FG München, Urteil vom 10.10.2017 – 14 K 344/16
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Autor: Robert Hammerl LL.M. Steuerberater Telefonische Fachberatung Umsatzsteuer LSWB