Es kommt Bewegung in die Diskussion um die Höhe des Abzinsungssatzes bei Pensionsrückstellungen. So hält der 10. Senat des Finanzgerichts Köln den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Veranlagungsjahr 2015 für überhöht und somit verfassungswidrig.
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Herausgeber: Deutscher Steuerberaterverband, DStV e.V.