Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 27. Februar 2018: Die Höhe der Nachforderungszinsen, die für Verzinsungszeiträume des Jahres 2013 geschuldet werden, verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot, wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 9. November 2017 III R 10/16, veröffentlicht am 28. Februar 2018, entschieden hat.
Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek
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