Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 21. März 2018 (Az. 7 K 388/17 G,U,F) entschieden, dass der für die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen einer Personengesell-schaft gehaltenen PKW bestehende Anscheinsbeweis durch weitere Fahrzeuge im Privatver-mögen der Gesellschafter erschüttert werden kann.
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