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Praxisticker Nr. 593: FG Köln: Keine Spekulationsteuer auf häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims

Praxisticker Nr. 593: FG Köln: Keine Spekulationsteuer auf häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Das Finanzgericht Köln hat am 04.06.2018 ein Urteil zur Spekulationsteuer auf ein häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims veröffentlicht (Urteil vom 20.03.2018, 8 K 1160/15): Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist danach auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.  

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