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Praxisticker Nr. 604: Finanzgericht Köln: Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen

Praxisticker Nr. 604: Finanzgericht Köln: Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Pressemitteilung des FG Köln vom 3.9.2018:

Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden. Dies hat der 3. Senat des FG Köln
mit seinem am 3.9.2018 veröffentlichten Urteil vom 27.6.2018 3 K 870/17 entschieden.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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