Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 12.09.2018:
Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.