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Praxisticker Nr. 612: Dienstfahrräder und Jobtickets sollen steuerfrei werden

Praxisticker Nr. 612: Dienstfahrräder und Jobtickets sollen steuerfrei werden

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden. Auch Jobtickets sollen wieder steuerfrei werden. Diese Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sowie weitere 19 Ände-rungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beschloss der Finanz-ausschuss am Mittwoch 7.11.2018 in seiner Sitzung. Mehrere Anträge der Op-positionsfraktionen, unter anderem von der FDP-Fraktion zur Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlags, wurden abgelehnt.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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