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Praxisticker Nr. 619: Bauträger erhält Erstattungszinsen

Praxisticker Nr. 619: Bauträger erhält Erstattungszinsen

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Der Bundesfinanzhof hat die am 10. Januar 2019 terminierten mündlichen Verhandlungen zu den Bauträger-Fällen ersatzlos aufgehoben. Auf Weisung der Oberbehörde haben die Finanzämter die Revisionen in den Rechtssachen V R 3/18, V R 7/18 sowie V R 8/18 zurück-genommen. Die Urteile der Finanzgerichte werden rechtskräftig und kommen zum Ergebnis, dass dem Bauträger ein Zinsanspruch zusteht.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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