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Seit dem 01. Januar 2019 muss die A1-Bescheinigung vom Arbeitgeber verpflichtend elektronisch beantragt werden. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr zulässig. Ausführlichere Informationen zur A1-Bescheinigung sowie zum elektronischen Antragsverfahren finden Sie auf folgenden Internetseiten:
– Deutsche Rentenversicherung
– Haufe
– KPMG
Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek Der LSWB-Praxisticker ist ein Service des LSWB für seine Mitglieder. LSWB, Hauptgeschäftsstelle München, Hansastraße 32, 80686 München Tel 089 / 273 214 17, Fax 089 / 273 06 56, E-Mail: praxisticker@lswb.de