Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium ein BMF-Schreiben zur Bewältigung der besonderen Forstschäden des Jahres 2018 veröffentlicht. Sie finden das BMF-Schreiben auf den folgenden Seiten.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.