Das BMF hat am 18.07.2019 die Neufassung des BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht (BMF-Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 11.07.2019, IV A 4 – S-0316 / 19 / 10003 :001).
Die gesamten Informationen können Sie den Anlagen entnehmen.