Das Bundesfinanzministerium hat am 21. August ein BMF-Schreiben veröffentlicht mit ausführlichen Erläuterungen zur Steuerbefreiung der Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr (§ 3 Nr. 15 EStG; BMF-Schreiben vom 15.08.2019).
Weitere Informationen können Sie der Anlage entnehmen.