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Praxisticker Nr. 652: BFH: Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück

Praxisticker Nr. 652: BFH: Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne, wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 3. Juli 2019 VI R 36/17 (veröffentlicht am 19. September 2019) entschieden hat.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

 

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