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Praxisticker Nr. 656: Vorläufigkeit von Erstattungszinsen

Praxisticker Nr. 656: Vorläufigkeit von Erstattungszinsen

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Mit BMF-Schreiben vom 02.05.2019 hat sich die Finanzverwaltung zur Frage der Verfassungsmäßig-keit des Zinssatzes geäußert. Die Finanzverwaltung führt darin aus, dass entsprechende Zinsfestset-zungen vorläufig erfolgen und diese Vorläufigkeit auch zu Ungunsten des Mandanten gelten soll.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

 

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