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Praxisticker Nr. 664: FG Niedersachsen zur Doppelten Haushaltsführung von Ledigen

Praxisticker Nr. 664: FG Niedersachsen zur Doppelten Haushaltsführung von Ledigen

Veröffentlicht am in STBV

„Mit Urteil vom 18. September 2019 (9 K 209/18) hat der 9. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts – soweit ersichtlich – als erstes Finanzgericht zu dem mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2014 im Rahmen der Neuordnung des Reisekostenrechts neu eingefügten Satz 3 des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes Stellung genommen. Danach erfordert das Vorliegen eines eigenen Hausstandes außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte nunmehr neben dem bisherigen Merkmal „Innehaben einer Wohnung“ zusätzlich eine „finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung“
(des Haupthausstandes).

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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