Das Sozialgericht Stuttgart hat am 16.01.2020 entschieden, dass eine Steuerberaterin dann eine selbstständige Tätigkeit ausübt, wenn sie nach dem zugrundeliegenden Beratervertrag weisungsfrei und eigenverantwortlich Mandate übernimmt, nicht in den Betrieb der Steuerkanzlei eingegliedert ist und keinen festen Stundenlohn erhält, sondern eine reine Umsatzbeteiligung. Das Urteil mit dem Aktenzeichen S 24 BA 6242/18 wurde am 04.08.2020 veröffentlicht und ist mittlerweile rechtskräftig.
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