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Praxisticker Nr. 690: BFH: Zufluss einer Tantieme bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses

Praxisticker Nr. 690: BFH: Zufluss einer Tantieme bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG führt auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten wäre. 

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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