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Praxisticker Nr. 709: Photovoltaikanlagen / Update zu Corona-Themen

Praxisticker Nr. 709: Photovoltaikanlagen / Update zu Corona-Themen

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

I. Photovoltaikanlagen
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seine 43seitige PDF-Informationsbroschüre „Hilfe für den Betrieb von Photovoltaikanlagen“ aktualisiert (Stand Januar 2021). Link zur Downloadmöglichkeit

II. Update zu Corona-Themen
1. Neues Wahlrecht ermöglicht Überbrückungshilfe II auch ohne Verlustrechnung
Information des DStV: Ab sofort können betroffene Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe II flexibler agieren. Sie können rückwirkend bei der Schlussabrechnung von einem Wahlrecht Gebrauch machen, auf welchen beihilferechtlichen Rahmen sie ihre Anträge für die Gewährung der Überbrückungshilfe II stützen. Dafür hatte sich der DStV gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausgesprochen. Damit ist eine Verlustrechnung nicht in jedem Fall nötig.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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