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Praxisticker Nr. 723: Neues Liebhabereiwahlrecht bei kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken / Vertretungsbefugnis vor den Verwaltungsgerichten in Sachen Corona-Hilfen

Praxisticker Nr. 723: Neues Liebhabereiwahlrecht bei kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken / Vertretungsbefugnis vor den Verwaltungsgerichten in Sachen Corona-Hilfen

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Liebhabereiwahlrecht bei kleinen Photovoltaikanlagen & Blockheizkraftwerken
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 02. Juni 2021 eine Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen bzw. vergleichbare Blockheizkraftwerke geschaffen. Danach unterstellt das Finanzamt ohne weitere Prüfung, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt, wenn der Betreiber schriftlich erklärt, dass er die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen möchte. Die Erklärung wirkt auch für die Folgejahre. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat als Ergänzung zum BMF-Schreiben auf seiner Internetseite ein Merkblatt sowie eine Mustererklärung zu dieser Thematik bereitgestellt.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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