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Praxisticker Nr. 728: BRAK zur Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern einer Rechtsanwalts-Kapitalgesellschaft

Praxisticker Nr. 728: BRAK zur Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern einer Rechtsanwalts-Kapitalgesellschaft

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Der Ausschuss Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Information zur Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern einer Rechtsanwalts-Kapitalgesellschaft veröffentlicht: „Rechtsformwahl aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht, Informationen des Ausschusses Sozialrecht der BRAK – Stand: April 2021“
Aus der Einleitung: „Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erreichen Anfragen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die ihre Kanzlei in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert haben, zu ihrer Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit; konkret fragten sie, ob sie als geschäftsführende Gesellschafter einer Rechtsanwalts-Kapitalgesellschaft bei dieser Gesellschaft sozialversicherungspflichtig angestellt sind oder nicht. Dieser Beitrag möchte die derzeitige gesetzliche Lage und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) darstellen […].“

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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