Verlängerung der Steuererklärungsfristen für vom Unwetter Betroffene Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Pressemitteilung Nr. 155 vom 04.08.2021 Sie finden die vollständige Pressemitteilung im vollständigen Praxistickertext in der Anlage auf S. 3 sowie auf der Internetseite des Bay. Finanzministeriums BayLFSt: Anleitung für durch die Flutkatastrophe betroffene Unternehmen zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung „Um die durch die Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten, setzen die Finanzämter in Bayern auf Antrag die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen für 2021 herab bzw. erstatten diese im Bedarfsfall gar vollständig wieder zurück. Die Herabsetzung/Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen ist indes nur für unmittelbar und nicht unerheblich von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen vorgesehen. [ …] Sie finden die vollständige Anleitung im vollständigen Praxistickertext in der Anlage auf S. 4 – 5 sowie auf der Internetseite des Bay. Landesamts für Steuern Bay. Unwettererlass vom 26.07.2021: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden in Bayern durch Unwetter mit Hochwasser Ende Juni und im Juli dieses Jahres. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 26.07.2021 Sie finden den vollständigen Erlass im vollständigen Praxistickertext in der Anlage auf S. 6 – 27 sowie auf der Internetseite des Bay. Landesamts für Steuern BMF-Schreiben vom 23.07.2021: Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021 Sie finden das vollständige BM-Schreiben im vollständigen Praxistickertext in der Anlage auf S. 28 – 30 sowie auf der Internetseite des BMF.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.