Die Bundessteuerberaterkammer hat umfangreiche Hinweise zur steuerlichen Rechnungslegung bei gemeinnützigen Einrichtungen erarbeitet und in einem neuen Kapitel II.3.2.4 im Berufsfachlichen Teil des Berufsrechtlichen Handbuchs der BStBK veröffentlicht. Sie finden diese Hinweise auf der Internetseite der BStBK im Berufsrechtlichen Handbuch sowie im vollständigen Praxistickertext, dem Sie der Anlage entnehmen können.