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Praxisticker Nr. 742: Steuer-ID ist ab 2022 auch im Minijob zu melden

Praxisticker Nr. 742: Steuer-ID ist ab 2022 auch im Minijob zu melden

Veröffentlicht am in STBV

Steuer-ID ist ab 2022 auch im Minijob zu melden
Die Minijobzentrale weist in einem aktuellen Blogbeitrag darauf hin, dass die Steuer-ID ab 2022 auch im Minijob zu melden ist:

Steuern im Minijob
Auch der Verdienst aus einem Minijob ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann selbst entscheiden, ob der Verdienst pauschal oder nach individuellen Merkmalen (Lohnsteuerklassen) des Minijobbers versteuert werden soll.
In unserem Blog-Artikel Minijob und Steuern: Einfach Geld sparen! Die Minijob-Zentrale haben wir bereits über die verschiedenen Möglichkeiten der Besteuerung eines Minijobs, die entsprechenden Voraussetzungen und die Vor- und Nachteile berichtet.
Neu ist für Arbeitgeber aber, dass ab dem Jahr 2022 die Steuer-IDs ihrer Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übermittelt werden müssen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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