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Praxisticker Nr. 743: USt: BMF-Schreiben zur Bruchteilsgemeinschaft lässt zentrale Frage offen

Praxisticker Nr. 743: USt: BMF-Schreiben zur Bruchteilsgemeinschaft lässt zentrale Frage offen

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

USt: BMF-Schreiben zur Bruchteilsgemeinschaft lässt zentrale Frage offen
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 27.10.2021 zu Fragen des Vorsteuerabzugs aus Leistungen an eine Bruchteilsgemeinschaft geäußert, die nicht selbst unternehmerisch tätig ist. Das BMF-Schreiben enthält klare Vorgaben zur Frage, wie eine Rechnung auszusehen hat, damit die unternehmerisch tätigen Gemeinschafter einer nichtunternehmerischen Bruchteilsgemeinschaft aus dieser zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Gleichermaßen geht das Schreiben auf das Thema Vermietung an eine nichtunternehmerische Bruchteilsgemeinschaft und Option zur Umsatzsteuer ein. Gänzlich unberücksichtigt bleibt jedoch eine Auseinandersetzung mit dem BFH-Urteil vom 22.11.2018 (V R 65/17), mit dem der BFH entschieden hat, dass eine Bruchteilsgemeinschaft kein Unternehmer sein kann. Aus Praxissicht ist dies gänzlich unverständlich.

Das BMF-Schreiben und weitere Informationen zum BMF-Schreiben sowie zu dessen praktischen Auswirkungen finden Sie im vollständigen Praxistickertext (siehe unten Link „Vollständiger Praxisticker: Praxisticker Nr. 743“).

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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