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Praxisticker Nr. 744: Neue Gutachterausschusswerte für Immobilien zum 1. Januar 2022

Praxisticker Nr. 744: Neue Gutachterausschusswerte für Immobilien zum 1. Januar 2022

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Neue Gutachterausschusswerte für Immobilien zum 1. Januar 2022!
Die Zeit wird knapp!
Der Ermittlungszeitpunkt für die Bodenrichtwerte wurde im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform vorverlegt auf den 1. Januar 2022*. Wie die Steuerberaterkammer München in ihrem November-Newsletter vom 11. November 2021 schreibt, soll der § 12 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) nun zeitnah im Zuge einer Verordnungsänderung entsprechend angepasst werden. „Der nächste Zeitpunkt zur Ermittlung der Bodenrichtwerte wird daher bereits der 1. Januar 2022 sein.“
Für geplante Immobilienübertragungen, z.B. im Wege der Schenkung, gilt es dann, noch rechtzeitig einen Notartermin zu vereinbaren, angesichts von aktuellen Bodenpreissteigerungen von teilweise 15 % und mehr innerhalb eines Jahres.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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