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Praxisticker Nr. 756: Überarbeitetes BMF-Schreiben Nutzungsdauer Computer / Gesetzesentwurf Senkung Zinssatz § 233a AO …

Praxisticker Nr. 756: Überarbeitetes BMF-Schreiben Nutzungsdauer Computer / Gesetzesentwurf Senkung Zinssatz § 233a AO …

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BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und –verarbeitung überarbeitet
Das BMF hat sein Schreiben vom 26.02.2021 zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung überarbeitet. Hinzugefügt wurden mit BMF-Schreiben vom 22.02.2022 einige Erläuterungen. Sie finden diese im vollständigen Praxistickertext sowie fett hervorgehoben auf Seite 2 des BMF-Schreibens. Sie finden das BMF-Schreiben auf der Internetseite des BMF sowie als Anlage im vollständigen Praxistickertext (siehe unten Link „Vollständiger Praxisticker: Praxisticker Nr. 756“).

Gesetzesentwurf: Rückwirkende Anpassung des Zinssatzes für Zinsen nach § 233a AO (BMF) auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr)
Das BMF hat den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ veröffentlicht. Schwerpunkt des Gesetzes ist die vom Bundesverfassungsgericht mit seinem am 18. August 2021 veröffentlichen Beschluss vom 8. Juli 2021 geforderte rückwirkende Neuregelung des Zinssatzes bei Zinsen nach § 233a AO. Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 soll rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt werden. Sie finden den Gesetzesentwurf auf der Internetseite des BMF.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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