Grundsteuerreform 2022 Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine aktuelle Information zur Grundsteuerreform veröffentlicht. Darin finden Sie Informationen zum bayerischen Vorgehen (Flächenmodell statt Bundesmodell, Ankündigung einer Allgemeinverfügung zur Abgabe der Grundsteuererklärungen, Ankündigung des Versands von Informationsschreiben an die Eigentümer der Grundstücke, Abgabe der Grundsteuererklärungen, steuerliche Vollmachten, Grundbesitz in anderen Bundesländern). Sie finden das Informationsschreiben des BayLFSt im vollständigen Praxistickertext (siehe unten Link „Vollständiger Praxisticker: Praxisticker Nr. 757“).
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.