Das APAReG wird nicht nur die Berufsaufsicht über die WP‘s und vBP‘s verändern, sondern auch die Berufsausübung und die zugehörige Qualitätssicherung. Doch sind die Änderungen tat-sächlich so gravierend, wie teilweise befürchtet wird?
Nach den derzeit geltenden Vorschriften haben sich Berufsangehörige und Berufsgesellschaf-ten, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, alle sechs Jahre einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Der Regierungsentwurf des APAReG sieht nun vor, dass zukünf-tig die Qualitätskontrolle auf der Grundlage einer Risikoanalyse mindestens alle sechs Jahre stattfindet.
Es stellt sich nun die Frage, welche Bedeutung die Risikoanalyse für die Anordnung einer Qua-litätskontrollprüfung hat.
Auf der Veranstaltung „Qualitätssicherung nach dem APAReG – Ändert sich so viel?“ am 19. Mai 2016 in der Villa Tramm von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr infor-miert WP/StB/RA Prof. Dr. Jens Poll über die aktuellen Entwicklungen und den derzeitigen Stand des Verfahrens.
Das Anmeldeforumlar können Sie der Anlage entnehmen.
Quelle: Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e. V.