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Qualitätssicherung nach dem APAReG – Ändert sich so viel?

Qualitätssicherung nach dem APAReG – Ändert sich so viel?

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Das APAReG wird nicht nur die Berufsaufsicht über die WP‘s und vBP‘s verändern, sondern auch die Berufsausübung und die zugehörige Qualitätssicherung. Doch sind die Änderungen tat-sächlich so gravierend, wie teilweise befürchtet wird?

Nach den derzeit geltenden Vorschriften haben sich Berufsangehörige und Berufsgesellschaf-ten, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, alle sechs Jahre einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Der Regierungsentwurf des APAReG sieht nun vor, dass zukünf-tig die Qualitätskontrolle auf der Grundlage einer Risikoanalyse mindestens alle sechs Jahre stattfindet.

Es stellt sich nun die Frage, welche Bedeutung die  Risikoanalyse für die Anordnung einer Qua-litätskontrollprüfung hat.

Auf der Veranstaltung „Qualitätssicherung nach dem APAReG – Ändert sich so viel?“ am 19. Mai 2016 in der Villa Tramm von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr infor-miert WP/StB/RA Prof. Dr. Jens Poll über die aktuellen Entwicklungen und den derzeitigen Stand des Verfahrens.

Das Anmeldeforumlar können Sie der Anlage entnehmen.

Quelle: Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e. V.

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