+4942159584-12 info@stbv-bremen.de

Rechtliche Schritte im Zusammenhang mit dem Ausbildungsfonds im Land Bremen

Rechtliche Schritte im Zusammenhang mit dem Ausbildungsfonds im Land Bremen

Veröffentlicht am in STBV

Der Staatsgerichtshof Bremen hat das Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds mit dem Recht des Landes Bremen vereinbar erklärt. Unternehmen im Land Bremen sind daher ab dem Jahr 2025 verpflichtet, in diesen Fonds einzuzahlen. Steuerberater können ihre Mandanten über die Hintergründe und Handlungsmöglichkeiten informieren. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die relevanten Aspekte und Hilfestellungen:

Rechtliche Eigenverantwortung der Mandanten

Die Hanseatische Steuerberaterkammer weist in ihrem Schreiben vom 08.01.2025 darauf hin, dass jeder Unternehmer selbst die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten muss. Dies umfasst insbesondere:

  • das Einlegen von Widersprüchen gegen Abgabenbescheide,
  • die Erhebung von Anfechtungsklagen,
  • den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Die Steuerberaterkammer Bremen weist darauf hin, dass Steuerberater ihre Mandanten auf diese Schritte hinweisen, jedoch keine rechtlichen Maßnahmen im Namen der Mandanten durchführen können, da es sich hierbei um eine rechtsberatende Tätigkeit handelt, die ausschließlich dem Unternehmer selbst oder einem bevollmächtigten Rechtsanwalt vorbehalten ist

Hinweis zur Rückerstattung bei späterer Verfassungswidrigkeit

Rückerstattungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn rechtzeitig rechtliche Maßnahmen eingeleitet wurden, bevor der Bescheid bestandskräftig wird. Die Handelskammer Bremen weist eindringlich darauf hin, dass Unternehmen, die diese Schritte nicht einleiten, keinen Anspruch auf Rückerstattung haben, selbst wenn das Gesetz später als verfassungswidrig erklärt wird. Die Handelskammer Bremen hat zur rechtlichen Problematik – insbesondere zur Einlegung von Widersprüchen – ein gesondertes Schreiben aufgesetzt, welches Sie hier einsehen können.

Verzicht auf elektronische Bescheidbekanntgabe

Es wird empfohlen, Mandanten darauf hinzuweisen, auf die elektronische Bescheidbekanntgabe zu verzichten. Da die Meldung jährlich abzugeben ist, sollte der schriftliche Bescheid direkt dem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt zugesandt werden. Dies erleichtert die Überwachung der Fristeneinhaltung und minimiert das Risiko von Versäumnissen.

Unterstützung durch Vorlagen der Handelskammer Bremen

Die Handelskammer Bremen stellt Vorlagen und Informationen bereit, die Unternehmern bei der Einlegung von Widersprüchen, Klagen und Anträgen unterstützen können:

Die Handelskammer Bremen weist darauf hin, dass der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gleichzeitig mit dem Widerspruch oder der Erhebung der Anfechtungsklage gestellt werden sollte. Lehnt die Behörde diesen Antrag ganz oder teilweise ab, kann der Unternehmer anschließend einen „Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ an das Verwaltungsgericht richten.

Bitte weisen Sie Ihren Mandanten eindringlich darauf hin, dass Sie als Steuerberater hier keine rechtliche Hilfestellung bieten können, sondern ggf. ein Rechtsanwalt konsultiert werden muss.

Offene Fragen zum Schreiben vom 13.01.2025

Die Steuerberaterkammer Bremen hat zusammen mit dem Steuerberaterverband am 13.01.2025 ein Schreiben an die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration gerichtet, um offene Fragen und Bedenken hinsichtlich der Ausbildungsabgabe zu adressieren. Bislang liegt hierzu keine Antwort vor.

Offene Fragen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Für Fragen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage steht Ihnen neben den Ansprechpartnern des Ausbildungsfonds (ausbildungsfonds@arbeit.bremen.de) und den veröffentlichten FAQ auch die Steuerberaterkammer Bremen zur Verfügung. Hierzu und zu weiteren Fragestellungen wurde am 16.01.2025 ein entsprechendes Schreiben durch die Steuerberaterkammer Bremen veröffentlicht.

Fazit

Steuerberater können ihre Mandanten über die rechtliche Eigenverantwortung und mögliche Handlungsschritte informieren. Durch den Verzicht auf die elektronische Bescheidbekanntgabe wird eine bessere Fristenkontrolle gewährleistet. Gerne können Sie Ihre Mandanten unterstützen, indem Sie auf die verfügbaren Vorlagen und Ressourcen der Handelskammer Bremen hinweisen.

Vor- und Nachname

E-Mail

Mitgliedsnummer

Chiffre gewünscht

Anzeigentext