Der Verordnungsgeber trägt den Forderungen des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) Rechnung! Die seit einem BFH-Urteil aus 2008 unsichere Regelung zum Zeitpunkt der Ver-rechnung der Sondervorauszahlung soll gemäß der praktizierten Handhabung der Finanzämter nunmehr gesetzlich festgeschrieben werden. Der DStV begrüßt die Rechtssicherheit schaffende, geplante Regelung in seiner Stellungnahme R 02/16 zum „Entwurf einer … Verordnung zur Än-derung steuerlicher Verordnungen“ des BMF außerordentlich.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.