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Reform der Betriebsrente: Neue Ziele und Anreize

Reform der Betriebsrente: Neue Ziele und Anreize

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Am 01. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Mit der Reform will der Gesetzgeber Anreize für die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Arbeitnehmer in kleinen und mittelgroßen Unternehmen schaffen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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