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„Schonfrist“ für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 erreicht

„Schonfrist“ für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 erreicht

Veröffentlicht am in DStV

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) verkündete in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz, dass vor dem 01.04.2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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