„Schonfrist“ für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 erreicht Veröffentlicht am 16. Dezember 2024 in DStV Das Bundesamt für Justiz (BfJ) verkündete in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz, dass vor dem 01.04.2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. „Schonfrist“ für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 erreichtPDF