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Schreiben an Finanzsenator Strehl: Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2019

Schreiben an Finanzsenator Strehl: Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2019

Veröffentlicht am in STBV

Als erster Ansprechpartner in der Krise unterstützen die Kanzleien Ihre – in Zeiten der Corona-Pandemie mitunter wirtschaftlich stark gebeutelten – Mandanten fortwährend. Der zusätzlich zum Tagesgeschäft zu bewältigende Arbeitsanfall bringt viele kleine und mittlere Kanzleien dabei jedoch an ihre Kapazitätsgrenzen. 

In diesem Zuge bleiben u.a. die Vorbereitungen zur Erstellung der Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2019 zwangsweise auf der Strecke. Die hierdurch entstandenen mittlerweile massiven zeitlichen Verzögerungen setzen die Kanzleien unter immensen Druck. Eine zeitnahe Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärung 2019 auf den 31.05.2021 schafft die hierfür nötige Planungssicherheit. 

Nur so kann der Berufsstand der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe auch künftig diesen besonderen Herausforderungen in bewährter Qualität nachkommen und seinen Beitrag in der Krise verantwortungsvoll leisten.

Das Schreiben an Finanzsenator Strehl können Sie der Anlage entnehmen.

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