+4942159584-12 info@stbv-bremen.de

Schreiben vom Senator für Finanzen – Stundungsanträge für demnächst fällige Zahlungen auf Grund einer Umsatzsteuervoranmeldung bei erteiltem SEPA-Mandat

Schreiben vom Senator für Finanzen – Stundungsanträge für demnächst fällige Zahlungen auf Grund einer Umsatzsteuervoranmeldung bei erteiltem SEPA-Mandat

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Sehr geehrte Damen und Herren,

sofern Stundungsanträge zur Vorauszahlung zur Umsatzsteuer auf Grund einer Umsatzsteuervoranmeldung gestellt werden und dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, bitte ich zur Verhinderung des Einzugs der Umsatzsteuervorauszahlung in der Voranmeldung in Zeile 73 in Kennzahl 26 eine 1 einzutragen.

Damit wird für diese einmalige Zahlung die Abbuchung verhindert und der Stundungsantrag
kann entsprechend gestellt werden.

Das gesamte Schreiben vom Senator für Finanzen können Sie der Anlage entnehmen.

Vor- und Nachname

E-Mail

Mitgliedsnummer

Chiffre gewünscht

Anzeigentext