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Solidaritätszuschlag 1995/2021 in „verfassungsrechtlicher Finsternis“

Solidaritätszuschlag 1995/2021 in „verfassungsrechtlicher Finsternis“

Veröffentlicht am in DStV

Ein Gutachten des renommierten Steuerrechtsexperten Prof. Dr. Gregor Kirchhof belegt: „Die Wiedervereinigung bewirkt gegenwärtig keinen maßgeblichen Finanzbedarf mehr. […] Der Solidaritätszuschlag 1995/2021 ist nicht zu rechtfertigen. Er verletzt das Grundgesetz.“

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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