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Startschuss für die Überbrückungshilfe IV

Startschuss für die Überbrückungshilfe IV

Veröffentlicht am in DStV

Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ist ab sofort die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV möglich. Sie kann für die Fördermonate Januar bis März 2022 beantragt werden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen. Die Antragstellung muss wie bei früheren Hilfsprogrammen über Berufsangehörige als sogenannte Prüfende Dritte erfolgen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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