Um die Tätigkeit der Berufsangehörigen als Restrukturierungsbeauftragte und in der Sanierungsmoderation in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, ziehen der DStV und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) künftig an einem Strang. In einem ersten Schritt schafft die BStBK ein von den Steuerberaterkammern geführtes Verzeichnis. Über dieses sollen die zuständigen Restrukturierungsgerichte und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Mandantschaft die Möglichkeit erhalten, speziell fortgebildete Berufsangehörige zu finden.
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