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Startschuss: Onlineportal zur Überbrückungshilfe II für KMU ist freigeschaltet

Startschuss: Onlineportal zur Überbrückungshilfe II für KMU ist freigeschaltet

Veröffentlicht am in DStV

Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark von Umsatzeinbußen betroffen sind, ab sofort weitere Überbrückungshilfen beantragen. Sie werden ebenso wie die Hilfen der ersten Phase als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährt – allerdings mit einzelnen Verbesserungen bei den Antragsvoraussetzungen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) ruft alle Berufsangehörigen dazu auf, den hilfesuchenden Unternehmen weiterhin als Unterstützer im Antragsverfahren zur Seite zu stehen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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