Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist das Portal für die Schlussabrechnung der Coronahilfen ab sofort freigeschaltet. Die Schlussabrechnungen sind ebenso wie die eingereichten Anträge auf Coronahilfen über einen prüfenden Dritten einzureichen und paketweise angelegt: Gestartet wird mit der Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen I-III sowie den November- und Dezemberhilfen. In einem weiteren Paket sind zu einem späteren Zeitpunkt dann auch die Überbrückungshilfen III Plus und IV abzurechnen.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.