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Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen: Den Überblick behalten!

Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen: Den Überblick behalten!

Veröffentlicht am in DStV

Mit seiner Entscheidung vom 28.11.2016 (GrS 1/15) hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der Tenor des im Februar 2017 veröffentlichten Beschlusses lautete: Die im Sanierungserlass des BMF vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Seitdem überschlagen sich die Aktivitäten von Gesetzgeber und Finanzverwaltung.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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