Mit seiner Entscheidung vom 28.11.2016 (GrS 1/15) hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der Tenor des im Februar 2017 veröffentlichten Beschlusses lautete: Die im Sanierungserlass des BMF vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Seitdem überschlagen sich die Aktivitäten von Gesetzgeber und Finanzverwaltung.
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