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Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus verlängert!

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus verlängert!

Veröffentlicht am in DStV

Das BMF hat steuerliche Verfahrenserleichterungen aufgrund der anhaltenden Pandemie verlängert. Wie im Vorjahr können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene von Steuerstundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassungen der Steuervorauszahlungen profitieren.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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