Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde die Frist zur Stellung von Änderungsanträgen bei der Überbrückungshilfe II bis zum 30.6.2021 verlängert. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die Fristverlängerung im Interesse der betroffenen Unternehmen und beauftragten prüfenden Dritten.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.