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Überbrückungshilfe III Plus: Antragstellung bis zum Jahresende möglich

Überbrückungshilfe III Plus: Antragstellung bis zum Jahresende möglich

Veröffentlicht am in DStV

Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist ab sofort die Antragstellung für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus möglich. Anträge für den verlängerten Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 können bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen. Er hatte sich für eine Anpassung der Antragsfrist bis zum Jahresende stark gemacht.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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