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Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen möglich

Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen möglich

Veröffentlicht am in DStV

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus ist eine Antragsberechtigung nun zusätzlich auch bei freiwilligen Schließungen wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regelungen vorgesehen. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) auf dem Antragsportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de hin. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte sich für eine entsprechende unbürokratische Lösung stark gemacht.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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