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Überbrückungshilfe IV: Coronahilfen werden im neuen Jahr fortgesetzt

Überbrückungshilfe IV: Coronahilfen werden im neuen Jahr fortgesetzt

Veröffentlicht am in DStV

Die Coronahilfen des Bundes werden im neuen Jahr durch eine neue Überbrückungshilfe IV fortgesetzt. Sie soll den Förderzeitraum Januar bis März 2022 umfassen und unmittelbar an die laufende Überbrückungshilfe III Plus anschließen. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus mit dem Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 wurde bis zum 31.3.2022 verlängert. Dafür hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) stark gemacht.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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