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Überbrückungshilfe IV: Pauschale Kostenabrechnung für Zutrittskontrollen möglich

Überbrückungshilfe IV: Pauschale Kostenabrechnung für Zutrittskontrollen möglich

Veröffentlicht am in DStV

Die Personalkosten für die Umsetzung von Zutrittskontrollen sind im Rahmen der Überbrückungshilfe IV förderfähig und können auch pauschal in Ansatz gebracht werden, um zusätzlichen Aufwand etwa für die Erstellung besonderer Stundennachweise zu vermeiden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte sich im Interesse der betroffenen Antragsteller und des Berufsstands für eine pauschale Kostenabrechnung stark gemacht.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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