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Überbrückungshilfe und Neustarthilfe bis Ende Juni verlängert

Überbrückungshilfe und Neustarthilfe bis Ende Juni verlängert

Veröffentlicht am in DStV

Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) werden die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 2022 bis Ende Juni 2022 verlängert. Damit soll den betroffenen Unternehmen und Selbstständigen auch für das kommende Quartal die notwendige Planungssicherheit gegeben werden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies als wichtiges Signal an die Betroffenen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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